Die Struktur unserer Elternvertretung

Der Schulelterbeirat (SEB)
• besteht aus den gewählten Elternbeiräten und Vertretern aller Klassen und Kursen der Gymnasialen Oberstufe für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren.
• ist die Vertretung der Elternschaft der Bettinaschule.
• trifft sich regelmäßig 4-5-mal im Schuljahr.
• wählt den Vorstand des SEB.
• wählt die Delegierten für die Gremien.
• diskutiert und fasst ggf. Beschlüsse zu Themen, die über die Schülerschaft, Elternschaft, die Lehrerinnen und Lehrer oder die Schulleitung, an den Schulelternbeirat herangetragen werden.
• verteilt Informationen an die Elternschaft.

Der Vorstand SEB (SEBV)
• wird alle zwei Jahre durch den Schulelternbeirat gewählt.
• besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Vertreter und den Beisitzern.
• vertritt die Belange der Elternschaft gegenüber der Schule/Schulleitung, öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit.
• ist der Ansprechpartner der Schulleitung und die Lehrerinnen und Lehrer.
• ist der Ansprechpartner der Schülervertretung.

Die Delegierten
• werden alle zwei Jahre durch den Schulelternbeirat gewählt.
• für die Schulkonferenz sind 3 stimmberechtigte Vertreter des SEB.
• für die Gesamtkonferenz sind die Vertreter des SEB.
• für den Stadtelternbeirat (StEB) sind die Vertreter des SEB.
• für den Förderverein (FV) die Vertreter des SEB sind im Förder- und Ehemaligenverein, als gesetzte Mitglieder vertreten.